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Das ändert sich 2022 unter anderem für gesetzlich Versicherte:

Hier können Sie alles genau nachlesen.
 

Grundsicherung

Ab dem 01.01.2022 steigen die Regelsätze vom Arbeitslosengeld II (Hartz IV), der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung sowie der Hilfe zur Pflege: Alleinstehende erhalten jetzt 449. Erwachsene, die in stationären Einrichtungen leben, erhöht sich der Satz auf 360 Euro. Kinder bis fünf Jahre bekommen 285 Euro, zwischen sechs und 13 Jahren erhalten sie 311 Euro, und für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren werden 376 Euro gezahlt.

Für Rentnerinnen und Rentner ist es wichtig zu wissen, dass ein Freibetrag in der Grundsicherung im Alter in Kraft getreten ist, als die Grundrente 2021 eingeführt wurde. Somit kann sich ein Antrag auf Grundsicherung für Freibetragsberechtigte lohnen.

Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung ist für Arbeitsuchende verlängert worden. Er gilt jetzt für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. März 2022 beginnen.

Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf ergibt sich für das erste Schulhalbjahr 2022 eine Erhöhung auf 104 Euro und für das zweite Schulhalbjahr eine Erhöhung auf 52,00 Euro.
 

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum Jahresbeginn auf 9,82 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli 2022 wird er auf 10,45 Euro pro Stunde angehoben.
 

Sozialversicherung

Mit der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung wird festgelegt, bis zu welcher Einkommenshöhe Beiträge gezahlt werden müssen. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die Grenze für das Brutto-Jahreseinkommen ab dem 01.01.2022 bei 84.600 Euro (West) bzw. 81. 000 Euro (Ost), in der Kranken- und Pflegeversicherung liegt sie bei 64.350 Euro.
 

Pflege

Im neuen Jahr gibt es auch einige Veränderungen in der Pflege. Diese können Sie hier nachlesen.