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Zum Anstieg des Mindestlohnes im Januar 2026

Aktuelles

Wir freuen uns für die Betroffenen. Es ist aber klar, dass der Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten den Effekt der Steigerung sofort verpuffen lässt. Der soziale Status der Frauen und Männer ändert sich nicht. Sie sind weiter auf Sozialleistungen angewiesen, der Transfer geht weiter.

Nur ein Mindestlohn von 21,00 Euro könnte dazu führen, dass diese Menschen selbstbestimmt Teilhabe realisieren können.
Dies gilt für heute. In etwa drei Jahren wird dazu ein Mindestlohn von 24,00 Euro erforderlich sein.
Deswegen muss gelten: Arbeit, vollschichtig, muss die Teilhabe ermöglichen. Arbeitsverhältnisse, die das Ziel nicht erreichen, sind sittenwidrig.

Durch die ansteigende Zahl von Arbeitsuchenden wird sich die Situation noch verschärfen.

Wir treten allen Illusionen entgegen und fordern staatliche Programme zur Arbeitsförderung, die eine selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen. Und wir fordern die Betroffenen auf, sich solchen Programmen nicht zu verweigern.

Arbeit ist ein hohes Gut. Es gibt keine schlechte oder gute Arbeit. Jede Arbeit ist zumutbar, wenn sie den physischen und psychischen Voraussetzungen der Menschen entspricht und wenn sie die Würde der Betroffenen bewahrt und nicht verletzt.
Am meisten wird die Menschenwürde verletzt, wenn es für die Frauen und Männer kein Arbeitsangebot gibt und sie auf Alimentierungen angewiesen sind.

Dr. med. Helmhold Seidlein
SoVD-Landesvorsitzender Mecklenburg-Vorpommern