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Unsere Gesundheitsministerin, Frau Stefanie Drese möchte eine Reform der Rechtslage bei Organspenden.

Aktuelles

Dazu erklärt der SoVD – Landesvorsitzende Dr. med. Helmhold Seidlein:

„Nach seinem Ableben anderen Menschen ein Weiterleben zu ermöglichen, ist der höchste Akt der Solidarität. Heute kann in Deutschland Jede und Jeder seinen Willen zur Spende mit einem Organspendeausweis bekunden. Sie oder er muss diesen Willen zeitig oder später auch noch einmal rechtssicher beurkunden lassen, da eine Willenserklärung allein nicht ausreichend ist. Somit ist genügend Entscheidungsfreiheit und - zeit gegeben. Umfragen zeigen, dass 84 Prozent der Befragten in MV einer Organspende positiv gegenüberstehen. Letztendlich entscheiden sich allerdings nur sehr wenige, unter 10 Prozent, dann auch rechtssicher, für einen solchen Akt der Solidarität. Dies bedeutet also, dass bei primärer Offenheit durch nachträgliches Abwägen und Beraten, dann doch die meisten Menschen von dieser Absicht zurücktreten.

Seit längerem versuchen Politiker das Aufkommen an Spenderorganen zu steigern. Nicht zu vernachlässigen ist, dass bei allen Modellen, insbesondere der sogenannten Widerspruchslösung, davon ausgegangen wird, dass Menschen dazu neigen, sich nicht vorrangig mit ihrem eigenen Tod zu beschäftigen, und somit auch einer möglichen Organspende oder einem Widerspruch dagegen nicht viel Aufmerksamkeit widmen. Dadurch erlauben sie bei der Widerspruchslösung automatisch die Organentnahme nach ihrem Tod, gleich ob dies ihrem Willen entspricht oder nicht.

Gegen eine solche Regelung erhebt der SoVD in MV Einspruch. Wir sehen die Notwendigkeit der Organspende. Diese darf aber nicht aufgrund einer gesetzlichen Regelung erfolgen, sondern muss im Ergebnis umfassender Aufklärungskampagnen und vieler, sicherlich oft mühseliger Gespräche zwischen Ärzten, die eine Organspende befürworten, und ihren Patientinnen und Patienten erfolgen.

Der Sozialverband Deutschland – SoVD eV bietet sich Frau Ministerin Drese für konstruktive Gespräche an.