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Telefonische Krankschreibung ab sofort wieder möglich

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 7. Dezember beschlossen, Krankschreibungen ohne Praxisbesuch wieder zu erlauben.

Mann mit Decke um den Hals telefoniert mit einem Handy.
Bei leichteren Erkrankungen ohne schwere Symptome können sich Patient*innen ab sofort für maximal fünf Tage telefonisch krankschreiben lassen. Foto: zinkevych / Adobe Stock

Patient*innen können leichteren Erkrankungen ohne schwere Symptome ab sofort für maximal fünf Kalendertage krankgeschrieben werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Patient*innen in der Arztpraxis bekannt sind und eine Videosprechstunde nicht möglich ist.

Mitten in der Erkältungswelle, die durch das Land rollt und allerorten für einen hohen Krankenstand sogt, bringt diese Entscheidung den Arztpraxen etwas Entlastung.

Telefonische Krankschreibung nun dauerhaft möglich

Die telefonische Krankschreibung war erstmals während der Corona-Pandemie eingeführt und mehrfach verlängert worden. Im April dieses Jahres endete die dazu Möglichkeit vorerst, was bereits damals Kritik hervorrief.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) war im Sommer per Gesetz von der Ampel-Koalition beauftragt worden, entsprechende Regelungen zur dauerhaften Einführung der telefonischen Krankschreibung festzulegen. Der G-BA ist das oberste Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Auch der SoVD entsendet Vertreter in den Ausschuss.