Genauere Zahlen, etwa im Gegensatz zu den umfassend katalogisierten unbegleiteten Minderjährigen, gibt es auch 2025 nicht. Dies musste die Landesregierung MV bereits 2017 auf eine Anfrage der Partei Die Linke im Landtag M-V so benennen.
Zu allen Zeiten, zumindest in der schriftlich belegten Geschichte, gab es Kinder, denen nicht nur die Fürsorge der Eltern fehlte, sondern die auch keine Möglichkeit hatten, ein Obdach in Anspruch zu nehmen.
Die in Deutschland bekannteste Geschichte, ist die von Hänsel und Gretel. Ein sehr beliebtes Kindermärchen, ein von Disney völlig verfälschtes deutsches aber auch in anderen Ländern zu findendes Zeugnis sozialer Verwerfungen, von Not, Verzweiflung und Verbrechen.
So weit weg, eine Erzählung aus dem Deutschland des dreißigjährigen Krieges, der kleinen Eiszeit, der Hungersnöte, Krankheiten und unsäglicher Grausamkeiten.
Eltern wollten nicht mit ansehen, wie ihre Kinder verhungerten und vertrauten diese einer erhofften Barmherzigkeit des Waldes an. Verführer und Verbrecher wollten angeblich diesen Kindern helfen, sie letztendlich aber psychisch und physisch vernichten. In den meisten Fällen gelang dies, manchmal wandten sich ihre Geschöpfe aber gegen sie selbst und wurden von ihnen, den Kindern, umgebracht, grausam, so auch in diesem Märchen.
Wie bekannt ist dies alles, wie vergleichbar mit unserer Zeit, in der Väter und Mütter ihre Kinder über schneebedeckte Berge, durch heiße Wüsten und auf tosende Meere schicken, oft als allerletzte Hoffnung wenigsten ihnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Sie hoffen auf Hilfe „da draußen“.
Über die Wirklichkeit am Ankunftsort waren sie nicht informiert. Sie ahnten und ahnen nichts von den sozialen Problemen hier bereits lebender Gleichaltriger und von den Verführungen und von Hänsel und Gretel-Syndrom.
Was ist zu tun?
Erstens: Alle müssen gleich sein. Es darf nicht sein, dass einige gleicher sind.
Zweitens: Wer etwas hat, muss dem geben, der nichts hat.
Drittens: Wer etwas erhält, muss nach seinen Möglichkeiten etwas zurückgeben.
Viertens: Pflicht zur Hilfe hat der Einzelne und in einem organisierten Gemeinwesen die staatlichen Einrichtungen.
Fünftens: Unsere Verfassung gebietet Beachtung der Menschenwürde! Obdachlosigkeit von Menschen, egal woher, egal wie alt, egal aus welchen Gründen, hinzunehmen ist ein Verfassungsverstoß. Da unterscheidet sich nicht die Bundesverfassung von der Landesverfassung.
Im Wahljahr 2026 wird der Sozialverband Deutschland in Mecklenburg–Vorpommern mit seinen Wahlbausteinen auf die Kandidatinnen und Kandidaten zugehen und Ihnen diese eine Frage stellen: „Wie halten sie es mit der Verfassungstreue?“
Dr. med. Helmhold Seidlein
SoVD – Landesvorsitzender Mecklenburg-Vorpommern