Das Bundesverfassungsgericht verlangte durch den Gesetzgeber eine Klarstellung, trotz des grundgesetzlich verankerten Gleichheitsgebotes. Die juristische Ausgestaltung war nicht schwierig, die praxisorientierten Formulierungen zeigten, aus der Sicht der Ärztevertretungen, allerdings die Diskrepanz zwischen Wort und Wirklichkeit:
Vulnerable Gruppen sind nicht nur die Menschen mit Behinderungen.
Das vielgeforderte Mehraugenprinzip, drei Ärzte für eine Entscheidung, ist natürlich eine starke juristische Formulierung, letztendlich aber nicht mehr als eine Scheinlösung. Es wird damit unterstellt, dass eine Einzelentscheidung aus juristischer Sicht falsch sein könnte und sie deshalb zuvor immer der Diskussion bedarf.
Hier wird deutlich, dass weder die Antragsteller noch die beauftragenden Juristen und überhaupt nicht die zur Entscheidung aufgeforderten Politiker mit der Realität einer Triage vertraut sind.
Die Situation, die eine Triage erfordert, ist u.a. gekennzeichnet durch Anfall einer sehr großen Zahl von Erkrankten oder Geschädigten, durch einen Mangel an medizinischen Hilfsmitteln und fehlenden personellen Ressourcen. In kürzester Zeit müssen Ärzte lebensentscheidende Festlegungen treffen. Die Kenntnisse eines aktiven Verbandsplatzes im Krieg, die Erfahrungen aus Flugzeugabstürzen, Schiffsuntergängen, ICE-Unfällen, Explosionen in Industrieanlagen, Zerstörungen bei Erbeben und Tsunamis sowie des 11. September zeigen, dass diese Mängel immer bestehen. Die bei den Ereignissen zu beklagenden Opfer sind zum ersten die Primärgeschädigten und dann die, denen nicht rechtzeitig sachgerechte Versorgung gewährt werden kann. In solchen Situationen soll nun eine Dreiergruppe Ärzte von Geschädigtem zum Geschädigten gehen, Unterlagen studieren, Untersuchungen durchführen und in den Austausch über Ja- und Nein zu Leistungen einzutreten. Dies ist an der Realität völlig vorbei gedacht.
Die Ärzte sollten ausgebildet sein im Erkennen einer Notsituation und über diagnostische und therapeutische Erfordernisse zu entscheiden. Die aktuelle ärztliche Aus- und Weiterbildung beinhaltet allerdings zu wenig Möglichkeiten, sich in der Notfallmedizin / Katastrophenmedizin zu qualifizieren. Das Training findet fast ausschließlich im geschützten und schützenden Umfeld eines Krankenhauses statt.
Wenn nun dieses Triagegesetz verabschiedet werden sollte, wird sich an der konkreten Situation, dem Mangel an allem, nichts ändern. Was sich ändern kann und muss, ist die Fähigkeit der Helfende, damit sind nicht nur Ärzte gemeint, mit der Situation sachlich richtig und zeitgerecht umzugehen. Dafür müssen für alle beteiligten Gruppen die Ausbildungs- und Weiterbildungspläne präzisiert werden. Es müssen Voraussetzungen für verpflichtendes realitätsnahes Katastrophentraining geschaffen werden.
Der SoVD M-V empfiehlt die Einsetzung einer Arbeitsgruppe beim Ministerium des Inneren für die Analyse der Katastrophenvorsorge in M-V, für die Entwicklung von Aus- und Weiterbildungsplänen, wie vorgeschlagen, und für die Bereitstellung der personellen, finanziellen und sonstigen Ressourcen. Die maßgebenden Verbände, wie SoVD, VdK usw. sollen an dieser und weiteren Arbeitsgruppen beteiligt werden.
Für das heute vom Bundestag verabschiedete Gesetz, welches noch im Bundesrat behandelt werden soll, empfehlen wir der Landesregierung vorbereitende Gespräche mit den Vertretern der Ärzteschaft und den sonstigen betroffenen Berufsgruppen. Das Gesetz muss nachgebessert werden. Es ist nicht realitätsnah, und es führt in letzter Konsequenz dazu, dass Kapazitäten für medizinische Betreuung juristisch-bürokratisch gebunden werden.
Dr. med. H. Seidlein
Landesvorsitzender SoVD M-V