Es geht um die Grundrechte der Kinder, so wie sie in der Charta der Vereinten Nationen festgelegt sind. Auch in Zeiten kritischer epidemiologische Entwicklungen dürfen die Kinderrechte allenfalls, vergleichbar mit denen der Erwachsenen, eingeschränkt werden.
Im Herbst werden sich viele Kinder und Jugendliche mit der Corona -Delta-Variante infizieren. Die meisten von ihnen werden ohne schwere Symptome sein oder gar keine haben. Eine Ausbreitung von SARS-CoV-2 bei Kindern und Jugendlichen durch weitreichende Maßnahmen zu unterbinden, weil Kinder ihre erwachsenen Kontaktpersonen anstecken könnten, ist nach Meinung der Fachleute dennoch nicht realisierbar. Die Evidenz spreche gegen Schul- und Kita-Schließungen als Maßnahme der Pandemiekontrolle. Einer generellen Maskenpflicht in Schulen und anlasslosen Reihentestungen stehen die Fachgesellschaften kritisch gegenüber.
Sie fordern deshalb unter anderem:
Wer als Erwachsener in engem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen steht, sollte vollständig gegen SARS-CoV-2 geimpft sein.
Basishygienemaßnahmen (z.B. Husten- und Niesetikette, Händewaschen, Lüften, gute Sanitärhygiene) müssen konsequent eingehalten werden.
Wenn dies erfolgt, können und sollen Gemeinschaftseinrichtungen und Bereiche des sozialen Lebens (Jugendarbeit, Sportvereine, Musikschulen, Schwimmkurse usw. für Kinder unter 12 Jahren aber für Kinder über 12 Jahren im Regelbetrieb zugänglich sein.
Das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes innerhalb weiterführender Schulen ist zur Prävention einer SARS-CoV-2 Übertragung sinnvoll, eine regelmäßige Testung asymptomatischer Kinder und Jugendlicher demgegenüber nicht. Als wirkungsvollste Maßnahme wird von den Fachgesellschaften die Impfung von Kindern und Jugendlichen nach der jeweils aktuellen Empfehlung der STIKO empfohlen.
Wir bitten alle Eltern, mit ihren Kindern und ihren Ärzten, mit den Erziehern und Lehre Konsequenzen zu besprechen. Ziel muss sein, den Zugang von Kindern und Jugendlichen zur Teilhabe an Bildung, Kultur, Sport, Freizeit, Kuren, Gemeinschaftsveranstaltungen und -fahrten sowie weitere Aktivitäten des sozialen Lebens freizuhalten.
Wir fordern, dass seitens der staatlichen Strukturen alles dafür getan wird, um die physischen und psychischen Auswirkungen der zweijährigen Coronapandemie gezielt und schnell zu beseitigen. Dazu sind Programme zu erstellen.
Kinder, die selbst erkrankt waren, wie auch Kinder, die weitgehenden Einschränkungen in der Pandemie unterworfen waren, haben ebenso ein Anrecht auf eine Stationäre Medizinische Rehabilitation wie betroffene Erwachsene. Die Gesetzlichen Krankenkassen müssen hier ihren Verpflichtungen für eine primäre und sekundäre Prävention nachkommen. Die Gesetzlichen Rentenversicherungen müssen in viel größerem Umfang als bisher Mutter-Kind-Kuren für den benannten Personenkreis nicht nur gewähren sondern vor allen Dingen anbieten.
Die NGO, die sich um sozial und gesundheitlich benachteilige Kinder und Jugendliche kümmern, müssen in besonderer Weise finanziell und logistisch unterstützt werden.
Dr. med. Helmhold Seidlein
SoVD-Landesvorsitzender Mecklenburg-Vorpommern
Michaele Seuchter
Vorsitzender Kinderhilfsstiftung e.V. - Förderverein Mecklenburg-Vorpommern