Pressemitteilung vom 17.03.2018
Der SoVD MV fordert bessere Beratung und Betreuung für schwangere Frauen
Für manche Frau scheint der Schwangerschaftsabbruch aus persönlichen, gesundheitlichen oder gesellschaftlichen Problemen die einzige Alternative. Beratung für diese Frauen ist durch Gesetz gefordert.
Entschließt sich eine Schwangere nach der Beratung dennoch zum Abbruch, muss dieser in einem qualifizierten Krankenhaus durch ein erfahrenes medizinisches Team erfolgen mit anschließender Weiterbetreuung ggf. auch durch Psychologinnen.
In keinem Fall darf die Notsituation dieser Frauen für kommerzielle Zwecke ausgenutzt werden:
Laut Paragraf 219a Strafgesetzbuch ist es untersagt, einen Schwangerschaftsabbruch oder Mittel, die eine Abtreibung befördern, "anzubieten, anzukündigen oder anzupreisen“.
Einige Parteien im Bundestag wollen dieses Werbeverbot abschaffen. Damit wird die zwingende Pflicht zur umfassenden Aufklärung und Begleitung der Schwangeren abgemildert und kommerziellen Bestrebungen Vorschub geleistet.
Dies darf nicht sein! Der SoVD M-V fordert, die inhumane Diskussion um die “Abschaffung des Werbeverbotes“ sofort zu beenden und das Beratungs- und Betreuungsangebot für alle Schwangeren in der Fläche zu verbessern und auszubauen.
Dr. med. Helmhold Seidlein
Landesvorsitzender SoVD Mecklenburg - Vorpommern